Und Rot gibt's nicht mehr. Jedes Jahr das gleiche Problem: wo und wie, das (nächste) liebevoll zum Leben geweckte Moped versichern? 25€ in Leipzig ist zu 48 explodiert, wo anders wird es wohl für ab 44 zu haben. Aber... mein erstes Moped (mit Sachs Motor :-) ) hatte ich um es "sauber " zu versichern noch durch TÜV durchgezogen. Es waren 126€ inklusive Stempel. Hab kein Bock mehr jedes mal für die "neue" Mopeds so viel auszugeben. Ich schraube ja dran, fahre kaum und wenn schon, dann um die Ecke oder zum Olditreffen. Ja, und halt nur mit einem auf einmal. Auch wenn man ein echtes ABE für den ILO FP 50 hat, ist das Problem immer noch nicht geklärt. War ja nur für den Motor gedacht und da steht keine Rahmennummer.
Um mit einem Moped auf den öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, brauche ich: Führerschein, Versicherung und Betriebserlaubnis.
Ok, den Lappen habe ich. Um für das Fahrrad mit Hilfsmotor (Moped bis 45km/h und Max 50ccm Hubraum) ein Versicherungskennzeichen zu bekommen, brauche ich aber nicht zwingend ein Betriebserlaunbis vorzeigen. Warum? Im KZV §26 steht, dass der Antragsteller dem Versicherer die Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen hat. In dem Paragraf steht nix über ABE, die ich vorzeigen muss. Und nachweisen kann ich es, indem ich z.B. auf dem Fahrrad zur Agentur komme. So, versichern darf ich also, fahren immer noch nicht. Dazu brauche ich ABE... (Bitte, keine emails sondern Kommentarfunktion benutzen!) § 18 lebt!
Und zwar in den Übergangsbestimmungen § 50 FZV.:-) Aber der Reihe nach: Im BGBL Teil 1 Nr. 56 vom 3. Sep. 1953 auf Seite 1140 bekam § 67a u.a. den Absatz 6a. Wo steht, dass man Papiere für den Motor mitführen muss. Dort ist aber ausschließlich über Motor Gerede. Dass hat sich aber ab dem 1. Jan. 1957 geändert! Im BGBI Teil 1 Nr. 15 vom 9. Apr. 1956 auf Seite 203 wird im § 67a Absatz 6a nur über ABE für Fahrzeug geschrieben. Mit der Zeit verschwindet das § 67a ganz. So, und dann im Jahre 2007 wurde auch noch § 18 StVZO gekippt. Dem Abs. 3 nach dürften Fahrräder mit Hilfsmotor, die vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen wurden, auf öffentlichen Straßen auch ohne Betriebserlaubnis oder eine EG-Typgenehmigung fahren... Tja. Wie man sieht dach dem Februar 2007 lebt § 18 weiter im § 50 Übergangsbestimmungen FZV dort geht es um die (1) Fahrzeuge, die nach § 18 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der bis zum 28. Februar 2007 geltenden Fassung der Zulassungspflicht oder dem Zulassungsverfahren nicht unterworfen waren und die vor dem 1. März 2007 erstmals in Verkehr kamen, bleiben weiterhin zulassungsfrei, ...schon mal gut für alte Mopeds, aber im BGBI Teil 1 vom 25 Okt. 2012 auf Seite 2237 wurde § nochmal geändert und durch diesen Satz ergänzt! "war für diese Fahrzeuge auch keine Betriebserlaubnis erforderlich, bedürfen sie keiner Genehmigung nach § 2 Nummer 4 bis 6." Na,was bedeutet das wohl für Mopeds mit Ilo FP 50 Motor? Von einem von Euch :-) weiß ich, dass im Kraftfahrt-Bundesamt die allgemeine Betriebserlaubnis Nr. 1012 immer noch da liegt! |
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February 2014
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