Um mit einem Moped auf den öffentlichen Straßen fahren zu dürfen, brauche ich: Führerschein, Versicherung und Betriebserlaubnis.
Ok, den Lappen habe ich.
Um für das Fahrrad mit Hilfsmotor (Moped bis 45km/h und Max 50ccm Hubraum) ein Versicherungskennzeichen zu bekommen, brauche ich aber nicht zwingend ein Betriebserlaunbis vorzeigen. Warum? Im KZV §26 steht, dass der Antragsteller dem Versicherer die Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen hat.
In dem Paragraf steht nix über ABE, die ich vorzeigen muss. Und nachweisen kann ich es, indem ich z.B. auf dem Fahrrad zur Agentur komme.
So, versichern darf ich also, fahren immer noch nicht. Dazu brauche ich ABE...
(Bitte, keine emails sondern Kommentarfunktion benutzen!)
Ok, den Lappen habe ich.
Um für das Fahrrad mit Hilfsmotor (Moped bis 45km/h und Max 50ccm Hubraum) ein Versicherungskennzeichen zu bekommen, brauche ich aber nicht zwingend ein Betriebserlaunbis vorzeigen. Warum? Im KZV §26 steht, dass der Antragsteller dem Versicherer die Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen hat.
In dem Paragraf steht nix über ABE, die ich vorzeigen muss. Und nachweisen kann ich es, indem ich z.B. auf dem Fahrrad zur Agentur komme.
So, versichern darf ich also, fahren immer noch nicht. Dazu brauche ich ABE...
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